Zum 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld pro Kind auf EUR 250 erhöht.  Hieran ändert sich 2024 nichts.


Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2024 jedoch auf EUR 6.612.


Für Familien mit geringem Einkommen steigt zudem der Kinderzuschlag auf EUR 292 an.



Eherechtliches Notvertretungsrecht


Die Vertretungsmöglichkeiten des anderen Ehegatten in gesundheitlichen Notsituationen werden zum 1.1.2023  deutlich erweitert. In Fällen, in denen ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, die Angelegenheiten seiner Gesundheitssorge zu regeln, erhält der andere Ehegatte ein auf drei Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht, § 1358 BGB-E. Dieses umfasst:


  • die Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen,
  • die Einwilligung in ärztliche Eingriffe,
  • den Abschluss von Behandlungs- und Krankenhausverträgen,
  • den Abschluss von Verträgen über eilige Maßnahmen zur Rehabilitation
  • sowie einige weitere dringliche Regelungsbefugnisse, § 1358 Abs. 1 Ziff. 1-4 BGB-E.


Dem Notvertreter (Ehegatten) gegenüber sind gemäß § 1358 Abs. 2 BGB-E die Ärzte für die Dauer des Notvertretungsrechts von der Schweigepflicht entbunden. Gemäß § 1358 Abs. 3 BGB-E besteht das Vertretungsrecht nicht bei getrenntlebenden Ehegatten oder wenn dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte eine Vertretung durch den anderen Ehegatten nicht wünscht oder er bereits eine andere Person zu seiner Vertretung bevollmächtigt hat oder eine gerichtliche Betreuung steht.

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